AGBs

1.      Geltungsbereich
1.1    Diese Allgemeinen Beherbergungsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments im Rosenberg Quartier, Cäcilienstraße 8, 10 und Südstraße 3 in 74072 Heilbronn zur kurzfristigen Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Schwarz Immobilien Service GmbH & Co. KG („SIS“) und Dritten („Gast“) abgeschlossen werden.
1.2    Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Gastes werden nur Vertragsbestandteil, soweit SIS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.      Zustandekommen Beherbergungsvertag / Zuweisung Apartment
2.1    Reservierung von Apartments erfolgen durch den Gast über die Website des Rosenberg Quartiers. Mit Annahme dieser Reservierung durch die SIS kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
2.2    Die SIS weist dem Gast nach Abschluss des Beherbergungsvertrags das konkrete Apartment zu.

3.      Stornierung
3.1    Dem Gast wird ein Rücktrittsrecht bei Buchung einer flexiblen Rate von dem Beherbergungsvertrag unter folgenden Bedingungen eingeräumt: Bis zwei Tage vor dem Tag der Ankunft um 16 Uhr hat der Gast die Möglichkeit eines Rücktritts gegen eine Gebühr in Höhe von 0 % des Preises gem. Ziff. 5. Im Fall eines späteren Rücktritts hat der Gast eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises gem. Ziff. 5 zur Ausübung des Rücktritts zu leisten.] Die genannten Gebühren stellen einen nicht steuerbaren Schadensersatz dar. Tritt der Gast vor Leistungsbeginn von dem Beherbergungsvertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf Zurverfügungstellung des Apartments und alle damit in Verbindung stehenden Ansprüche (z.B. Serviceleistungen).
3.2    Unabhängig von der Buchung einer flexiblen Rate kann der Gast bei Stornierung von SIS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit
•    die Stornierung von SIS zu vertreten ist; oder
•    am Ort der Apartments oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung des Aufenthalts erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SIS unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3    Außer in den in Ziff. 3.1 und 3.2 genannten Fällen ist der Gast nicht zur Stornierung des Beherbergungsvertrags berechtigt.

4.      Umbuchung
Änderung des Anreisedatums oder der Aufenthaltsdauer erfolgen aufgrund gesonderter Reservierung des Gastes und Annahme durch SIS (vgl. Ziff. 2):
4.1    Bei Verlängerung der Aufenthaltsdauer hat der Gast den Verlängerungszeitraum gesondert zu reservieren.
4.2    Bei Reduzierung der Aufenthaltsdauer erfolgt die partielle Stornierung des Aufenthalts nach Maßgabe Ziff. 3.

5.      Preise / Zahlungsbedingungen
5.1    Es gelten die bei Zustandekommen des Beherbergungsvertrags von SIS ausgewiesenen Übernachtungspreise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
5.2    Zahlung der Preise erfolgt durch den Gast im Voraus nach Zustandekommen des Beherbergungsvertrag.
5.3    Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

6.      Übergabe und Rückgabe
6.1    Die Übergabe des Apartments an den Gast erfolgt ab 16.00 Uhr am Anreisetage.
6.2    Der Gast hat das Apartment spätestens bis 10.00 Uhr am Abreisetag zurückzugeben.
6.3    Der Gast hat vor Rückgabe sämtliche persönlichen Gegenstände (Lebensmittel, Kleidung etc.) aus dem Apartment zu entfernen.

7.      Nutzungsmöglichkeiten
7.1    Der Gast ist nicht zur Weitergabe oder Untervermietung des
Apartments berechtigt.
7.2    Der Gast hat bauliche Veränderungen oder Beschädigungen in dem Apartment zu unterlassen.
7.3    Der Gast hat das Apartment inkl.  vorhandener Einrichtungen und Ausstattungen pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat er für eine ausreichende gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
7.4    Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich SIS anzuzeigen.
7.5    Das Halten von Tieren jeglicher Art im Apartment ist verboten.
7.6    SIS behält sich das Recht vor, während der Beherbergung nach rechtzeitiger schriftlicher (Textform ausreichend) Ankündigung die Apartments auf deren Zustand zu kontrollieren.
7.7    Das Rauchen in den Apartments ist verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot ist SIS zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt. Darüber hinaus hat der Gast die aufgrund des Rauchens veranlassten Kosten der Sonderreinigung der Apartments von mindestens EUR 25 der SIS zu erstatten.

8.      Nutzung Internetanschluss
8.1    Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
8.2    Der Gast hat SIS auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
8.3    Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der SIS einzustehen.
8.4    SIS behält sich das Recht vor, den Internetanschluss bei missbräuchlicher Verwendung (Ziff. 8.1) zu sperren.

9.      Haftung
9.1    Der Gast haftet für sämtliche Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Apartments, soweit er dies zu vertreten hat.
9.2    SIS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz unbeschränkt
•    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
•    bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
•    bei Übernahme einer Garantie,
•    bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
•    bei Ansprüchen des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3    Unbeschadet der Regelungen in vorstehender Ziff. 9.2 haftet SIS bei einfacher Fahrlässigkeit für sonstige Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die vertragswesentliche Rechtspositionen des Gastes schützen. In diesem Fall ist die Haftung der SIS auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.4    Für eingebrachte Sachen haftet die SIS dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bringt der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Gesamtwert von mehr als € 800,00 oder sonstige Wertsachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500,00 ein, hat der Gast zuvor mit SIS eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung zu vereinbaren.
9.5    Im Übrigen ist die Haftung von SIS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

10.      Beendigung des Beherbergungsvertrags
10.1    Das Recht der Parteien, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
10.2    Kündigt SIS den Beherbergungsvertag aufgrund eines vom Gast verschuldeten wichtigen Grundes, steht dem Gast kein Recht auf Schadensersatz zu.

11.    Vertraulichkeit
Der Gast hat vertrauliche Informationen der SIS unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.

12.      Schlussbestimmungen
12.1    Erfüllungs- und Zahlungsort im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der SIS.
12.2    Ist der Gast Unternehmer im Sinne § 14 BGB, ist der Gerichtsstand Stuttgart.

 

 

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Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.